Jedes Schulkind freut sich auf die jährliche Schulreise. Die Grösseren dürfen sogar auf einen zwei- oder mehrtägigen Ausflug hoffen. Für Lehrerinnen und Lehrer ist der Anlass meist auch eine willkommene Abwechslung, aber auch mit zusätzlichen Risiken verbunden. Sie verlassen das Schulhaus und begeben sich auf Terrain, das für sie nicht alltäglich ist.
In der Ausbildung erhalten angehende Lehrpersonen, wenn sie sich nicht speziell dafür interessieren, nicht alles spezifische Wissen dazu in den Rucksack gepackt. Sie müssen sich also spätestens bei der Organisation der Schulreise kundig machen, worauf es ankommt. Muss ich die ganze Schulreise vorgängig rekognoszieren? Wie viele Begleitpersonen brauche ich? Wie reagiere ich, wenn ein Kind verloren geht oder sich eines verletzt? Wie schwierig darf eine Schulreise überhaupt sein? Beziehungsweise: Was muss ich für Fähigkeiten mitbringen, damit ich eine Velo-, eine Bergtour oder einen Badestopp durchführen darf? Das sind alles sehr relevante Fragen – auf die es glücklicherweise Antworten gibt.
Begleitpersonen sind zwingend
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt der neue Leitfaden des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) Auskunft. Er enthält ein eigenes Kapitel mit praxisnahen Fragen dazu. Zur Rekognoszierung etwa ist dort klar vermerkt, dass die gesamte Strecke und alle Aspekte der Reise angeschaut werden müssen.
Ein Spaziergang oder ein Museumsbesuch ist zumutbar.
Auf Begleitpersonen darf man nicht verzichten. Wer etwas selbst nicht kann, darf ohne entsprechend kompetentes Begleitpersonal auch keine Reise organisieren, in der genau diese Fähigkeit wichtig wäre. Vorgesetzte dürfen eine Lehrperson auch nicht dazu zwingen. Ein Spaziergang oder ein Museumsbesuch hingegen ist allemal zumutbar.
Eine Rechtsschutzversicherung, wie diese etwa Reiseleiterinnen und Reiseleiter benötigen, ist laut dem Leitfaden «Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen» nicht Pflicht. In der Regel übernehme das Gemeinwesen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten, wenn Lehrpersonen rechtlich belangt würden. Allerdings: Ratsam sei ein entsprechender Versicherungsschutz via Berufsverband oder auf privater Basis dennoch.
Fehlt ein Kind, handeln, aber überlegt
Natürlich denkt niemand gerne an einen Zwischenfall, wenn sich alle auf einen Ausflug freuen. Passieren kann gleichwohl etwas. Der letztes Jahr neu herausgegebene Krisenkompass für Schulen, an dem der LCH ebenfalls mitgewirkt hat, befasst sich in praktischer Art und Weise mit diesen Fragen. Wann sollen Eltern informiert werden, wenn ein Kind plötzlich fehlt auf einem Ausflug? Welche Massnahmen muss ich vorher treffen und warum ist das so?
Tatsächlich ist laut Krisenkompass zuerst alles zu unternehmen, das vermisste Kind zu finden. Oft, das ist beruhigend, ist auch nichts Tragisches passiert. Die Eltern sollen hingegen erst nach Ablauf der geplanten Ausflugsdauer informiert werden, wenn dies dann noch notwendig ist.
Der Krisenkompass gibt auch Ratschläge, wie schwierige Situationen vermieden werden können. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, dass alle Teilnehmenden das Programm der Reise bei sich haben oder dass niemand alleine unterwegs ist. Manchmal ist auch das Naheliegendste sinnvoll: Hie und da die Gruppe zusammennehmen und durchzählen. So geht erst gar niemand verloren.
Angst vor einer Schulreise soll damit nicht geschürt werden. Es ist aber sicher ratsam, sich mit den Risiken vertraut zu machen und eine Schulreise gut vorzubereiten. Das gibt letztlich auch die nötige persönliche Sicherheit. So hat man als Lehrperson am Ausflug mit der Klasse Freude und alle erinnern sich gern daran zurück. Denn das ist einfach so: Eine tolle Schulreise prägt die Erinnerung an die Schulzeit viel stärker als 100 Unterrichtslektionen.