Die Schweizer Bundesverfassung erfuhr 1874 eine Totalrevision. Eine der Neuerungen betraf die Schulen: Die Schulpflicht und das Recht auf unentgeltlichen Unterricht wurde in der Schweiz zum ersten Mal auf nationaler Ebene festgehalten. So hiess es nun in Artikel 27:
- Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, der ausschliesslich unter staatlicher Leitung stehen soll. Dieser ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich.
- Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können.
- Für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts beginnt das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September.
Es stellen sich zwei Fragen: Wieso wurde die Schulpflicht erst so spät gesetzlich verankert? Und wieso in dieser knappen Form? Mit ihrer nationalen Schulgesetzgebung war die Schweiz im internationalen Vergleich tatsächlich eher spät, sagt Bildungswissenschaftler Lukas Boser Hofmann. Aber: «Auf kantonaler Ebene war das Obligatorium meist schon viel früher Tatsache, zum Teil seit Jahrhunderten.» So führte Genf bereits 1536 eine Schulpflicht ein, Bern 1615 und Zürich 1637. Nur gerade der Kanton Uri kannte 1874 noch keine Schulpflicht.
Die Verankerung der Schulpflicht in der nationalen Verfassung war also eher ein symbolischer Akt. Zugleich war er ein minimaler Konsens. Eine wirkliche Zentralisierung der Schulsysteme gibt es in der Schweiz bis heute nicht. Bildung war und ist Sache der Kantone. Dazu kam die Angst der katholischen Kantone vor der protestantischen Mehrheit. Bildung hing noch stark mit religiösen Werten zusammen.