Ein Streitfall an einer Aargauer Schule sorgt über die Landesgrenze hinaus für Aufmerksamkeit. Der Grund: Ein zehnjähriges Mädchen mit einer schweren Behinderung soll nicht mehr die Regelschule besuchen dürfen. Dies versuchten die Eltern gerichtlich zu verhindern.
Zuletzt hat das Bundesgericht jedoch entschieden, dass die Schülerin in eine Sonderschule muss. Sie leidet an einer schweren Schädigung des Gehirns und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Gemäss Fachleuten sei sie zudem sprachlich und kognitiv überfordert, wie im «Tages-Anzeiger» zu lesen ist.
Nun hat sich die Uno in den Fall eingeschaltet. Dies, weil die Eltern eine Beschwerde beim Uno-Ausschuss für Kinderrechte eingereicht haben. Darin verlangen sie, dass die Schweiz die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils stoppt. Bis die Uno entschieden hat, soll das Mädchen zudem weiter die Regelschule besuchen dürfen.
Ziel ist ein Präzedenzfall
Die Aargauer Behörden halten die Uno-Verordnung indes nicht für rechtlich bindend, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Sie wollen das Mädchen ab Sommer 2026 in die Sonderschule überweisen und stützen sich dabei auf eine Erklärung des Bundesrates von 2015: Damals hielt die Exekutive anlässlich der Genehmigung eines Zusatzprotokolls der Uno-Kinderrechtskonvention fest, dass Uno-Anordnungen für die Schweiz fakultativ seien.
Dennoch droht der Fall zum nationalen Politikum zu werden. Die Behindertenorganisation «Inclusion Handicap», die einen Anwalt für die Eltern des betroffenen Mädchens stellt, will einen Präzedenzfall schaffen. Sonderschulen für Behinderte sollen für illegal erklärt werden. Mit der Ratifikation der Uno-Behindertenrechtskonvention und der Uno-Kinderrechtskonvention habe sich die Schweiz zu einer inklusiven Schule verpflichtet, die alle Kinder gemeinsam besuchen können, argumentiert der Anwalt.
Das Bundesgericht hat indes in ähnlich gelagerten Fällen wiederholt die separative Sonderschulung gestützt, wenn die erforderlichen Sonderschulmassnahmen in der Regelschule nicht umsetzbar sind (bildungschweiz.ch: «Bundesgericht hält Einteilung in Sonderklasse für zulässig»). Noch ist unklar, was die aktuelle Auseinandersetzung für das zehnjährige Mädchen bedeutet. Bis ein Urteil der Uno vorliegt, kann es noch bis zu dreieinhalb Jahre dauern.
