Der Sommer ist die Zeit der Lager und Schulreisen. Sie forderten vor einem Jahr, dass Eltern pro Tag höchstens acht Franken bezahlen sollten. Damit kommt man nicht weit.
STEFAN MEIERHANS: Da mögen Sie recht haben. Dennoch sind Schullager etwas enorm Wichtiges – Erinnerungen an manche Lager begleiten uns ein Leben lang. Weil sich Eltern bei mir wegen zu hoher Lagerkosten beschwert hatten, habe ich die Sachlage sowohl aus juristischem als auch ökonomischem Blickwinkel untersucht. Die acht Franken entsprechen den Verpflegungskosten pro Tag, die Eltern einsparen, wenn ihre Kinder unterwegs sind. In unserer Bundesverfassung steht, dass jedes Kind Anspruch auf unentgeltliche Schulbildung hat. Bestätigt wird dies durch Rechtsprechung bis vor das Bundesgericht. Gleichzeitig besteht der Anspruch, einen qualitativ hochstehenden Unterricht zu bieten. Dem sollen auch Ausflüge und Lager gerecht werden, indem sie schöne Erlebnisse schaffen. Das ist mit acht Franken tatsächlich schwierig. Angesichts der Ergebnisse meiner Analyse stellt sich die Frage, ob mehr als 8 Franken mit dem geltenden Recht zu vereinbaren sind.
Es gibt zahlreiche Beispiele von Schulen, die mehr Geld von den Eltern einfordern müssen. Was tun?
Die Differenz müsste solidarisch von Steuerzahlerinnen und -zahlern finanziert werden. Wie alles andere auch, was mit der Schule zu tun hat. Weichen wir davon ab, könnte dies der Beginn einer problematischen Entwicklung sein. Erst sagen wir, es sei in Ordnung, wenn die Eltern einen grösseren Teil der Lagerkosten übernehmen. Als Nächstes könnte es heissen, die Eltern sollen sich auch an den Löhnen der Lehrpersonen beteiligen. Und was ist mit der Renovation der Schule? Vielleicht sollten diese auch jene Personen finanzieren, deren Kinder die Infrastruktur in Anspruch nehmen. Dies wäre keine gute Entwicklung.

