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Deepfake-Nacktbilder: Was die Schule tun kann

Deepfakes sind im Schulzimmer angekommen. Wie sollen Lehrpersonen reagieren, wenn solche Bilder unter ihren Schülerinnen und Schülern kursieren?

Junge Frau blickt auf ein Handy.
Das Erstellen oder Weiterleiten von KI-Nacktbildern kann strafbar sein. Foto: iStock/Georgijevic

Der im vergangenen Februar publik gewordene Fall ist alarmierend: Eine Gruppe von 12- bis 14-jährigen Knaben nutzte eine frei zugängliche Website, um aus Fotos von Mitschülerinnen KI-generierte Nacktbilder herzustellen. Die Seite verlangte weder eine Altersverifikation noch eine Kreditkarte. Wenige Klicks genügten. Die Bilder wurden anschliessend über soziale Medien geteilt. 

Nacktbilder sind kein neues Problem, aber mit künstlicher Intelligenz (KI) können sie schneller generiert und verbreitet werden. Rechtlich ist die Lage klar: Sexualisierte Bilder von Minderjährigen gelten als Kinderpornografie und sind strafbar. Das gilt auch für Bilder, die mit KI generiert wurden – unabhängig davon, wie «echt» sie aussehen. Die Strafmündigkeit beginnt in der Schweiz ab dem zehnten Altersjahr. Im vorliegenden Fall hat die Jugendanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.

Es gilt, die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und ihnen zu versichern, dass sie keine Schuld tragen. 

Entschlossen handeln

Erfahren Lehrpersonen, dass in der Klasse Nacktbilder kursieren, ist rasches Handeln angezeigt. Es gilt, die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und ihnen zu versichern, dass sie keine Schuld tragen. Das bedeutet auch, die Schulleitung und die Schulsozialarbeit einzubeziehen und die Eltern zu informieren. Die Beteiligten sollten darauf hingewiesen werden, dass es zur Beweissicherung Screenshots der Bilder und Chat-Verläufe braucht. 

Bei den jeweiligen Plattformen wie Snapchat oder Instagram sollte man anschliessend die Löschung der Inhalte verlangen. Danach ist eine Meldung an die Polizei erforderlich – gerade, wenn Minderjährige involviert sind. Betroffenen sollte die Lehrperson den Kontakt zu kantonalen Fachstellen der Opferhilfe oder zum schulpsychologischen Dienst vermitteln. Denn die psychischen Folgen können gravierend sein. Oft leiden Opfer von Cyberdelikten unter Scham und Angst und ziehen sich zurück.

Prävention im Unterricht

Das Problem von Deepfakes und KI-Nacktbildern betrifft nicht nur die Schule, es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, fordert öffentlich, dass die Politik gegen solche Programme vorgeht. Im Sinne des Jugendschutzes könne man dies nicht so hinnehmen. 

«Schülerinnen und Schüler sollen nachvollziehen, dass das Erstellen und Weiterleiten solcher Bilder eine Straftat sein kann.»

Im Unterricht lassen sich Deepfakes und KI-Nacktbilder in der Medienbildung thematisieren. Schülerinnen und Schüler sollen nachvollziehen, dass das Erstellen und Weiterleiten solcher Bilder eine Straftat sein kann und Mitmenschen in grober Art und Weise verletzt. Ebenso wichtig ist es, mit der Klasse über Zivilcourage zu sprechen: Was tun, wenn man solche Bilder erhält? Nicht weiterleiten, Betroffene unterstützen, Erwachsene informieren.

Hilfsangebote

  • Skppsc.ch: Die Schweizerische Kriminalprävention bietet umfangreiche Informationen zu Cyberdelikten und Sexting, darunter auch Materialien für den Einsatz im Unterricht.
  • Zischtig.ch: Der Verein Zischtig bietet Workshops und Unterrichtsmaterialien zur Medienprävention an Schulen an, mit konkretem Bezug zu Deepfakes und KI.
  • 147.ch/Projuventute.ch: Die Beratungsnummer von Pro Juventute steht Kindern und Jugendlichen rund um die Uhr zur Verfügung – auch bei Problemen mit Nacktbildern oder Erpressung im Netz.

Autor
Adrian Albisser

Datum

10.04.2026

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