Der im vergangenen Februar publik gewordene Fall ist alarmierend: Eine Gruppe von 12- bis 14-jährigen Knaben nutzte eine frei zugängliche Website, um aus Fotos von Mitschülerinnen KI-generierte Nacktbilder herzustellen. Die Seite verlangte weder eine Altersverifikation noch eine Kreditkarte. Wenige Klicks genügten. Die Bilder wurden anschliessend über soziale Medien geteilt.
Nacktbilder sind kein neues Problem, aber mit künstlicher Intelligenz (KI) können sie schneller generiert und verbreitet werden. Rechtlich ist die Lage klar: Sexualisierte Bilder von Minderjährigen gelten als Kinderpornografie und sind strafbar. Das gilt auch für Bilder, die mit KI generiert wurden – unabhängig davon, wie «echt» sie aussehen. Die Strafmündigkeit beginnt in der Schweiz ab dem zehnten Altersjahr. Im vorliegenden Fall hat die Jugendanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.
Es gilt, die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und ihnen zu versichern, dass sie keine Schuld tragen.
Entschlossen handeln
Erfahren Lehrpersonen, dass in der Klasse Nacktbilder kursieren, ist rasches Handeln angezeigt. Es gilt, die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und ihnen zu versichern, dass sie keine Schuld tragen.
