Herbstsession Bundesparlament

Ausländische Studierende zahlen an der ETH bald höhere Gebühren

Das Bundesparlament hat den Rahmenkredit für Bildung, Forschung und Innovation verabschiedet. Es gibt weniger Geld, als sich die Institutionen erhofft haben.

Eidgenössisch Technische Hochschule Zürich ETH, Hauptgebäude
Aktuell sind die Studiengebühren an der beiden eidgenössisch technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne für alle gleich hoch. Im Bild das Hauptgebäude der ETH Zürich. Foto: iStock/Denis Linine

Für die Jahre 2025 bis 2028 steht zwar mehr Geld für Bildung, Forschung und Innovation zur Verfügung als in der vorangegangenen Vierjahresperiode. Die Erhöhung liegt aber unter der aufgelaufenen Teuerung. Das Bundesparlament ist in der Herbstsession, die am 27. September zu Ende gegangen ist, im Wesentlichen dem Bundesrat gefolgt. Angesichts der angespannten Finanzlage sei nicht mehr möglich, argumentierte die Regierung. Insgesamt umfasst der Rahmenkredit etwas mehr als 29,2 Milliarden Franken. Deutlich mehr bezahlen müssen künftig ausländische Studierende an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne. Das Parlament schliesst sich damit dem Beschluss des ETH-Rats an, der die Gebühren für Ausländerinnen und Ausländer per Herbst 2025 verdreifachen will. Bisher bezahlten alle Studierenden gleich viel.

Kita-Finanzierung verlängert

Das Parlament verlängerte in der Session auch die Anstossfinanzierung für die familienexterne Kinderbetreuung bis Ende 2026. Wie es danach weitergeht, ist offen. Seit Jahren wird über eine Anschlusslösung gestritten. Wegen der kritischen Finanzlage stehen die Vorzeichen momentan ungünstig.

Zeichen für Kinderschutz

Der Nationalrat sprach sich für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb von Organisationen wie Kirchen oder Sportvereinen aus. Er hiess mehrere Vorstösse zu diesem Thema gut. Allerdings ist damit noch nichts beschlossen. Als Nächstes wird sich der Ständerat damit befassen. Und Eltern im Kanton Genf müssen weiter auf den im Juni vom Genfer Stimmvolk beschlossenen Elternurlaub von 24 Wochen warten. Wie schon der Bundesrat genehmigt nun auch das Parlament wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen auf nationaler Ebene die Anpassung der kantonalen Verfassung vorläufig nicht.

Autor
Christoph Aebischer

Datum

27.09.2024

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