Bildungspolitik

Asylverfahren soll Lehrlinge nicht mehr am Lehrabschluss hindern

Im Sommer 2024 könnten Lehrlinge mit laufendem Asylverfahren oder ohne Papiere dank Lockerungen eine Perspektive erhalten. Gleichzeitig hätten Lehrbetriebe mehr Planungssicherheit. Bisher führten abgewiesene Anträge oft zum Lehrabbruch.

Lehrling mit Schweissbrille beim Schweissen
Moderate Lockerungen sollen Jugendlichen, deren Asylantrag abgewiesen wird, das Abschliessen einer begonnenen Lehre ermöglichen. Foto: Claudia Baumberger

Die Fälle seien selten, beteuern die Behörden. Wenn aber wieder ein Lehrling seine Lehre abbrechen musste, weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, gingen die Wogen jeweils hoch. Medien­artikel zeugen davon. Eigentlich wollen Lehrmeister ihre Lehrlinge fertig ausbilden, zumal die abgewiesenen junge Leute selten ausgewiesen werden können. Sie werden einfach auf Nothilfe gesetzt und zum Nichtstun verdammt. 2022 waren das 1744 Jugendliche.

Etwas mehr Spielraum

Zwei neue Möglichkeiten könnten diese Praxis etwas lockern: Erstens können die Behörden neuerdings die Ausreisefrist verlängern. Angestossen wurde dies durch einen überwiesenen Vorstoss im Bundesparlament. Zweitens könnte eine Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbs­tätigkeit die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung in bestimmten Fällen senken. Neu sollen beispielsweise zwei statt fünf Jahre Schulbesuch ausreichen, um eine solche erteilen zu können. Ansonsten bleiben die Regelungen für Härte­fälle gleich. Im Grundsatz müssen abgewiesene Personen das Land verlassen.

Die Neuerung würde betroffenen Jugendlichen, aber auch Oberstufenlehrpersonen und Lehrbetrieben die geschilderte frustrierende Situation ersparen. Noch ist die auf Druck des Bundesparlaments erfolgte Verordnungsanpassung aber nicht in trockenen Tüchern. Am 12. Oktober ist erst die Vernehmlassungsfrist abgelaufen.

Stellungnahmen in der Mehrheit positiv

18 von 25 teilnehmenden Kantonen sowie 2 von 4 politischen Parteien sprachen sich dafür aus. Unter den weiteren 38 Stellungnahmen sind die meisten positiv. Allerdings stammt ein Grossteil davon von Hilfs- und Interessenorganisationen. Die Dachverbände der Arbeitgebenden und des Gewerbes sind dagegen. Interessant ist dort, dass sich Gastrosuisse aber für eine Lockerung ausspricht.

Laut Auskunft des Staatssekretariats für Mi­gra­tion könnte das Projekt – Folgen der Vernehmlassung vorbehalten – noch vor dem Sommer 2024 in Kraft treten.

 

Autor
Christoph Aebischer

Datum

25.10.2023

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