Die Fälle seien selten, beteuern die Behörden. Wenn aber wieder ein Lehrling seine Lehre abbrechen musste, weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, gingen die Wogen jeweils hoch. Medienartikel zeugen davon. Eigentlich wollen Lehrmeister ihre Lehrlinge fertig ausbilden, zumal die abgewiesenen junge Leute selten ausgewiesen werden können. Sie werden einfach auf Nothilfe gesetzt und zum Nichtstun verdammt. 2022 waren das 1744 Jugendliche.
Etwas mehr Spielraum
Zwei neue Möglichkeiten könnten diese Praxis etwas lockern: Erstens können die Behörden neuerdings die Ausreisefrist verlängern. Angestossen wurde dies durch einen überwiesenen Vorstoss im Bundesparlament. Zweitens könnte eine Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung in bestimmten Fällen senken. Neu sollen beispielsweise zwei statt fünf Jahre Schulbesuch ausreichen, um eine solche erteilen zu können. Ansonsten bleiben die Regelungen für Härtefälle gleich. Im Grundsatz müssen abgewiesene Personen das Land verlassen.
Die Neuerung würde betroffenen Jugendlichen, aber auch Oberstufenlehrpersonen und Lehrbetrieben die geschilderte frustrierende Situation ersparen. Noch ist die auf Druck des Bundesparlaments erfolgte Verordnungsanpassung aber nicht in trockenen Tüchern. Am 12. Oktober ist erst die Vernehmlassungsfrist abgelaufen.
Stellungnahmen in der Mehrheit positiv
18 von 25 teilnehmenden Kantonen sowie 2 von 4 politischen Parteien sprachen sich dafür aus. Unter den weiteren 38 Stellungnahmen sind die meisten positiv. Allerdings stammt ein Grossteil davon von Hilfs- und Interessenorganisationen. Die Dachverbände der Arbeitgebenden und des Gewerbes sind dagegen. Interessant ist dort, dass sich Gastrosuisse aber für eine Lockerung ausspricht.
Laut Auskunft des Staatssekretariats für Migration könnte das Projekt – Folgen der Vernehmlassung vorbehalten – noch vor dem Sommer 2024 in Kraft treten.