Was gilt?

Viele Schulen regeln Umgang mit dem Handy selbst

Die Bevölkerung befürwortet ein generelles Handyverbot an Schulen. Die meisten Kantone überlassen es hingegen den Schulen, den Umgang mit dem Handy zu regeln.

Eine Gruppe jugendlicher ist am Smartphone
Wer am Handy ist, spricht weniger mit anderen. Foto: Drazen Zigic

Wie eine grossangelegte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Sotomo zeigte, würden viele Menschen in der Schweiz ein generelles Handyverbot an Schulen begrüssen. Auch Eltern sind wegen des Handykonsums ihres Nachwuchses besorgt und fordern zunehmend Massnahmen für einen möglichst störungsfreien Unterricht. Doch während der Zuspruch für ein generelles Verbot an Schulen in der Gesellschaft relativ hoch scheint, bleibt die Politik zurückhaltend.

Verbot in sechs Kantonen

Faktisch gilt bislang in den Kantonen Aargau, Genf, Nidwalden, Waadt und Wallis ein gesetzliches Handyverbot auf dem Schulareal. Im Februar 2026 zieht auch der Jura mit. Mehrheitlich entscheiden Schweizer Schulen also immer noch selbst, was die Nutzung der elektronischen Geräte auf dem Schulgelände betrifft. Eine Autonomie, die Beat A. Schwendimann, Leiter der pädagogischen Arbeitsstelle vom Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, grundsätzlich begrüsst: «Eine Primarschule hat andere Bedürfnisse als eine Oberstufe. Ohne generelles Verbot kann die Nutzung elektronischer Geräte der Stufe entsprechend angepasst werden.» Zudem sei der Handygebrauch heute schon in den meisten Institutionen mehr oder weniger strikt geregelt. «Daher kann man sich tatsächlich fragen, ob es eine Regelung auf höherer Ebene überhaupt braucht.»

So gilt im Kanton Thurgau in etwa drei Vierteln der Schulgemeinden bereits ein Handyverbot. Bildungsdirektorin Denise Neuweiler (SVP) beurteilte deren Regeln anlässlich einer Ratsdebatte zum Thema auch ohne übergeordnetes Verbot als rechtssicher. In den nächsten Jahren will die Regierung stattdessen 1,4 Millionen Franken in die Prävention im Umgang mit digitalen Medien investieren.

Und auch im Baselbiet verbieten von den insgesamt 88 Volksschulen bereits mehr als drei Viertel den Gebrauch von Smartphones zwischen den Lektionen – in den meisten Fällen ist die Nutzung auf dem Schulareal auch in der Mittagspause verboten.

Rechtlich heikel?

Doch der Eingriff in die Kommunikation der Schülerinnen und Schüler während der Pausen wird auch kontrovers diskutiert. Dies zeigt ein Fall in der Berner Gemeinde Köniz. Dort sah ein Anwalt die Schülerinnen und Schüler in ihren Grundrechten bedroht, weil die Schulkommission ein generelles Handyverbot beschlossen hatte. Denn dieses beschneide die persönliche Freiheit der Kinder und Jugendlichen. Zudem müsste ein solches Verbot vom Stimmvolk oder von einem Gemeindeparlament verordnet und amtlich publiziert werden, andernfalls wäre es rechtlich nicht zulässig, argumentierte der Anwalt.

Beat A. Schwendimann verweist diesbezüglich auf das Pflichtenheft der Schule. Es sei deren Aufgabe, einen geordneten Betrieb zu gewährleisten. «Damit hat die Schule im Rahmen der Schulordnung die Berechtigung, ein Handyverbot auf ihrem Areal auszusprechen.» Rechtliche Probleme aufgrund schulischer Handyregeln seien ihm bislang nicht bekannt. Tatsächlich gebe es relativ wenig Widerstand.

Dennoch gelte es bei der Umsetzung eines Verbots einige Punkte zu beachten. «Die Schülerinnen und Schüler deponieren ihre Geräte selbst in Schliessfächern oder sogenannten Handygaragen.» Die Schule dürfe die Geräte nicht einziehen – ausser, es liege ein Regelverstoss vor.

Was spricht für und was gegen ein kantonal geregeltes Handyverbot auf dem Schulareal? «In Braucht es ein kantonales Handyverbot?» legen zwei Bildungsverantwortliche ihre Argumente dar.

Autor
Mirja Keller

Datum

17.11.2025

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