Gerichtsentscheid

Sehbehinderte Frau darf an der pädagogischen Hochschule studieren

Das Verwaltungsgericht Zürich gibt einer jungen Frau, die auf einem Auge blind ist und Lehrerin werden will, in zweiter Instanz Recht. Sie darf ihr Studium an der PH antreten.

junge Lehrerin steht mit dem Rücken zur Kamera vor einer Schulklasse
Auch sehbehinderte Menschen sollen das Lehrdiplom machen dürfen, entschied das Zürcher Verwaltungsgericht. Foto: iStock/stockplanets

Die pädagogische Hochschule (PH) Zürich wollte eine sehbehinderte Frau nicht zum Studium zulassen. Die Frau ist auf einem Auge blind und verfügt auf dem anderen nur über eine sehr geringe Sehkraft. Doch nun hat das Verwaltungsgericht Zürich in zweiter Instanz am 8. Dezember 2025 entschieden, dass die Nichtzulassung diskriminierend und verfassungswidrig sei. Die sehbehinderte Frau müsse fürs Studium aufgenommen werden.

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Die Frau konnte dem Gericht darlegen, dass es Stellen gibt, an welchen sie die nötige Unterstützung erhalten würde, damit sie als Primarlehrerin arbeiten kann. So hat die Frau auch schon ein Vikariat an einer Sonderschule absolviert. 

Eingriff in die Berufswahl

Die Frau habe dort ihre Lehrtätigkeit zur Zufriedenheit der Schule ausgeübt, schreibt das Gericht in seinem Entscheid. Die PH würde verhindern, dass die Frau eine langfristige und voll bezahlte Stelle fände. Dies stelle eine erhebliche Einschränkung in ihrer Berufswahl dar. Geeignetes Lehrpersonal einzustellen, sei indes Aufgabe der Schulgemeinden und nicht der Hochschule, heisst es weiter.

Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied gleich wie die Vorinstanz, die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Der Entscheid ist rechtskräftig. Die Hochschule muss der jungen Frau nun eine Entschädigung von 1 500 Franken bezahlen und die Gerichtskosten von 2 645 Franken übernehmen.

Autor
Mirja Keller

Datum

12.12.2025

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