Von den rund 1 Million Schulkindern wiederholen jährlich 19 000 ein Schuljahr. Solche Repetitionen sind teuer, umfasst doch der Gesamtbetrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit Repetitionen rund 300 Millionen Franken pro Jahr.
Repetitionen sind kantonal unterschiedlich geregelt. Entsprechend variieren die Quoten der Kantone stark (siehe Grafik). Teilweise lassen sich die Unterschiede mit den unterschiedlichen Regeln erklären. Beispielsweise zwischen dem Kanton Basel-Stadt, wo Repetitionen nur unter besonderen persönlichen Umständen zugelassen sind und dem Kanton Luzern, wo repetieren grundsätzlich möglich ist. Es gibt jedoch auch Unterschiede zwischen den Kantonen mit ähnlichen Regeln.
Welche Schülergruppen häufiger repetieren
Innerhalb ihrer Schulzeit repetieren 7 Prozent der Primarschülerinnen und -schüler ein Schuljahr. Sowohl auf der Primar- und auf der Sekundarstufe I repetieren Knaben häufiger als Mädchen. Auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, aus der französischsprachigen Schweiz und von Eltern, die weniger gebildet sind, repetieren häufiger als andere Schülerinnen und Schüler.
Die Wirkung von Repetitionen gehört zu den ungenügend erforschten Themen.
Dieses Muster gilt aber nur, wenn die Repetitionen des elften Schuljahres nicht berücksichtigt werden. In der Gruppe der Schülerinnen und Schüler des elften Schuljahres sind es deutlich häufiger Jugendliche von Eltern mit einem Hochschulabschluss als solche von Eltern mit tieferem Bildungsabschluss.
Diese Repetitionen stehen meist im Zusammenhang mit dem Übertritt ins Gymnasium. Es handelt sich um Übertritte nach dem elften Schuljahr, wo dieser bereits nach dem zehnten Schuljahr möglich gewesen wäre, jedoch damals noch nicht geklappt hat. Das ist ein Hinweis darauf, dass Schülerinnen und Schüler für die Wunschausbildung am Ende der obligatorischen Schule eine Wiederholung in Kauf nehmen.
Grafik: Repetition auf der Primarstufe
Lesebeispiel: Im Kanton Neuenburg repetieren 9 Prozent der Dritt- bis Siebtklässlerinnen und -klässler ein Schuljahr. In der achten Klasse sind es 3 Prozent. Im Kanton Neuenburg ist dies während des dritten bis siebten Schuljahrs grundsätzlich erlaubt. Das achte Schuljahr darf nur unter besonderen Umständen repetiert werden.