Beides liefert im Bundeshaus schon lange Gesprächsstoff: Soll ein Klaps auf den Hintern, eine Kopfnuss, eine Ohrfeige in der Erziehung explizit verboten werden? Und: Brauchen Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, eine finanzielle Entlastung? Der Nationalrat hat an seiner Sondersession Anfang Mai in beiden Angelegenheiten Stellung bezogen und beide Fragen mit Ja beantwortet. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
Präventive Wirkung
Dass die gewaltfreie Erziehung bald im Zivilgesetzbuch verankert wird, gilt als sehr wahrscheinlich. Damit würde kein neuer Straftatbestand geschaffen, aber ein klares Signal gesetzt: Gewalt in der Erziehung ist verboten. Eine solche Regelung, zeigen Beispiele aus dem Ausland, wirkt präventiv. Denn auch heute noch sitzt im Schnitt in jeder Schulklasse ein Kind, das zuhause regelmässig mit körperlicher Gewalt bestraft wird, wie repräsentative Umfragen der Universität Freiburg belegen.
Ja zu Betreuungszulage
Bei der Kinderbetreuung soll die seit 20 Jahren laufende Anschubfinanzierung für Kindertagesstätten abgelöst werden. Der Nationalrat hat nun im Grundsatz dem Modell einer Betreuungszulage zugestimmt: Finanziell daran beteiligen soll sich analog zur Kinderzulage auch die Wirtschaft. Eltern würden pro Kita-Tag und Kind (bis achtjährig) 100 Franken erhalten. Berechtigt wären alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen. Wer sein Kind anders, zum Beispiel durch eine Nanny betreuen lässt, geht hingegen leer aus.
Im Unterschied zum Ständerat will die grosse Kammer, dass der Bund darüber hinaus Geld zur Verbesserung des Angebots spricht, beispielsweise in der Frühförderung. Das Geschäft geht nun zurück an die kleine Kammer. Angelegt ist es als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative der SP. Diese verlangt, dass die Kita-Kosten nicht mehr als zehn Prozent des elterlichen Einkommens ausmachen dürfen.