Unsere Rechte spielerisch erkunden
Nach dem historischen Einführungsteil wird die Ausstellung im mittleren und letzten Teil am spannendsten. Hier regen vier interaktive Spiele die Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken und Diskutieren an. Im Spiel «Durchschaut» geht es um den Schutz unserer Privatsphäre. Wie weit dürfen uns Arbeitgeber, Krankenkassen, die Polizei und Detailhändler durchleuchten? Es ist ein jüngeres Grundrecht, das erst nach der Fichenaffäre in die Verfassung aufgenommen wurde.
Das Museum hat zum Thema Privatsphäre eine gegen einen Lauschangriff gewappnete Wohnstube eingerichtet. Dort erfährt man mehr über den Schutz der Privatsphäre und darüber, wer welche Daten sammeln darf. An den Stationen «Einspruch» geht es um unsere Rechte in einem Strafverfahren und bei «Gesagt Gewagt» um die Meinungsfreiheit im internationalen Vergleich.
Im mit behördlichen Stolpersteinen ausgelegten Labyrinth «Hol dir den Pass» schlüpfen die Besucherinnen und Besucher in die Haut eines Einbürgerungswilligen. Darauf folgt gleich ein Perspektivenwechsel: Mit einem Ja oder Nein stimmen sie an der Urne darüber ab, ob beispielsweise nur diejenigen Schweizerinnen oder Schweizer werden sollen, die sich integrieren. Bei einer weiteren «Abstimmung» geht es darum, ob man automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten soll, wenn man hier geboren wird.
Freiheitsrechte vor Gericht
Von der Einbürgerung geht es weiter zu den Menschenrechten. 1974 hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Das ist nach der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts der wichtigste Meilenstein für unsere Demokratie. Jede Person kann einen Bundesgerichtsentscheid, der ihre Grundrechte beschneidet, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten. Das zeigt der letzte Teil der Ausstellung anhand einiger Fallbeispiele. Die Rechtsfälle beleuchten Lücken in der Bundesverfassung, denn Grundrechte weisen viel Interpretationsspielraum auf. An einer der Hörstationen kann man verfolgen, wie eine zum Islam konvertierte Lehrerin um ihr Recht kämpft, im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen. Hier gerät die Religionsfreiheit mit den Prinzipien eines säkularen Staates in Konflikt.
Vor- und Nachbereitung empfohlen
Die Ausstellung ist ein anspruchsvoller Happen, der den Besuchenden einiges an Vorwissen sowie die Fähigkeit abverlangt, zwischen den drei Ausstellungsteilen die thematischen Verbindungen zu erkennen. Hier wären ausführlichere Informationstafeln wünschenswert. Insgesamt wirkt die Ausstellung deshalb etwas zerfleddert. Trotz dieser Mängel lohnt sich ein Besuch auf jeden Fall, da er zum Nachdenken und Diskutieren anregt.
Für Lehrpersonen ist es sicher gut, im Unterricht das Thema Bundesverfassung im Vorfeld zu behandeln und den Besuch nachzubearbeiten. Das Landesmuseum stellt hierzu ausführliche Schulunterlagen zum Gratisdownload bereit. Zudem empfiehlt es sich, eine Führung zu buchen.