Klaus wird am 30. März vier Jahre alt. Er soll im Sommer in Nesslau (Kanton St. Gallen) eingeschult werden. In der Klasse wäre er einer der jüngeren Schüler. Seine Eltern sind unsicher, ob sie ihn ein Jahr später einschulen sollen. Sie wollen auf jeden Fall vermeiden, dass er durch sein Alter benachteiligt ist. Solche Überlegungen machen sich viele Familien vor der Einschulung ihrer Kinder.
Kantonale Unterschiede beim Einschulungsalter
Im Schuljahr 2021/22 sind die kantonalen Vorgaben zur Einschulung und den ersten beiden Jahren der Primarstufe (Kindergartenjahre) nicht in allen Kantonen identisch. Es gibt einerseits Unterschiede in der Organisation der Kindergartenjahre: Die meisten Kantone haben die Kindergartenjahre in die obligatorische Schulpflicht eingebunden. In acht Kantonen ist der Besuch von nur einem Jahr Kindergarten obligatorisch.
Andererseits gibt es Unterschiede bei den Stichtagen: Insgesamt 20 Kantone, darunter der Kanton St. Gallen, haben den Stichtag 31. Juli eingeführt. In sechs Kantonen gibt es weiterhin unterschiedliche Stichtage. Dies führt dazu, dass biologisch gleich alte Kinder je nach Kanton regulär ein Jahr früher oder später eingeschult werden.