Gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte sie, das Hauptanliegen sei damit erfüllt: «Förderklassen kommen wieder ins Gesetz.» Das Anliegen wird auch rascher umgesetzt als über den Umweg einer Volksabstimmung, ist Schwegler überzeugt. Der für den Februar 2025 angesetzte Urnengang entfällt.
Nur vorübergehend separat
Basel-Stadt war jener Kanton, der das Konzept der integrativen Schule am konsequentesten umgesetzt hatte. Nun weicht er dieses zumindest partiell auf. Eine Rückkehr zu Zeiten davor soll dies aber nicht bedeuten. Schulkinder dürfen nur vorübergehend und in bestimmten Fällen separativ beschult werden. Von dieser Praxis haben sich andere Kantone gar nie verabschiedet. Der Basler Entscheid wird dort, wo ebenfalls um die integrative Schule gestritten wird, zweifellos interessiert zur Kenntnis genommen.
Im Kanton Zürich wurde etwa diesen Sommer ein ähnliches Volksbegehren eingereicht. Im Unterschied zu Basel trägt es der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband aber nicht mit. Dass das Thema Lehrpersonen unter den Nägeln brennt, zeigte kürzlich die Studie zur Berufszufriedenheit des LCH. Dort wurde das Thema als Belastungsfaktor identifiziert. Das Problem sei aber nicht das Konzept, sondern dessen Umsetzung.