RELIGIONSFREIHEIT

Bundesrat gegen Kopftuchverbot für Schülerinnen

An öffentlichen Schulen sollen Mädchen weiterhin ein Kopftuch tragen dürfen. Der Bundesrat lehnt ein Verbot ab. Er musste ein solches im Auftrag des ­Parlaments prüfen.

Ein Mädchen mit Kopftuch verfolgt aufmerksam den Schulunterricht.
Für Schülerinnen mit Kopftuch gelten andere Regeln als für Lehrerinnen. Foto: iStock/Rawpixel

Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Das ist kurzgefasst die Antwort auf ein Postulat der Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder. Diese verlangte in einem Vorstoss, dass der Bundesrat ein Verbot an Kindergärten und Schulen für Schülerinnen unter 16 Jahren prüft.

Sache der Kantone

In seiner Antwort vom 22. Oktober beruft sich der Bundesrat auf einen Entscheid des Bundesgerichts, nachdem ein generelles Verbot ein unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit sei.  Dieser sei nicht erforderlich, «um die für die Wahrung der Chancengleichheit so wichtigen Lerninhalte zu vermitteln oder einen effizienten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten», zitiert er das Urteil in seinem Bericht.

An der Schulpflicht und der damit verbundenen Chancengleichheit will der Bundesrat nicht rütteln. Er hält jedoch fest, dass die Kantone bereits verpflichtet sind, allen Kindern den Zugang zum obligatorischen Unterricht zu ermöglichen. Dispensationen aus religiösen Gründen würden nur zurückhaltend bewilligt.

Auf Bundesebene ist ein weitere Vorstoss zum Thema hängig. Diese fordert, dass der Bundesrat eine Rechtsgrundlage für die Einführung eines Kopftuchverbots für Mädchen unter 15 Jahren vorlegt.

Lehrerinnen sind nicht so frei

Im Prüfungsbericht geht der Bundesrat auch auf Kopftuch tragende Lehrerinnen ein. Dort ist der Sachverhalt ein anderer. Bei ihnen gilt die Religionsfreiheit nur bedingt. Schon 1997 entschied das Bundesgericht, dass ein Verbot bei Lehrerinnen vertretbar sei, da sie eine öffentliche Funktion innehaben.

Die Kantone regeln die Kopftuchfrage bei Lehrerinnen unterschiedlich. So gilt zum Beispiel in den Kantonen Bern und Genf ein Verbot. In St. Gallen wiederum gibt es noch keines. Im Juli hat die SVP einen entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat eingereicht, nachdem Eltern den Stellenantritt einer jungen Primarschullehrerin wegen ihres Kopftuchs verhinderten. Das Kopftuch ein politisches Thema.

Autor
pdi

Datum

24.10.2025

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