Niemand fühlt sich zuständig
Das Zürcher Volksschulamt teilt mit, dass man diese Forderung nachvollziehen könne. «Ein kantonaler Alleingang wäre aber nicht zielführend. Die Frage einer Anerkennung muss auf nationaler Ebene diskutiert werden.» Die EDK spielt den Ball postwendend zurück. Anstellungsverhältnisse zu regeln, sei Sache der Kantone und der Gemeinden. Für Berufsausbildungen sei der Bund zuständig.
Als ob dieses Pingpong der Behörden nicht herausfordernd genug wäre, kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Schulassistenzen sind nicht die jüngsten, stehen also mitten im Leben mit den damit verbundenen Verpflichtungen, wie die Analyse der PH Zürich gezeigt hat. Dennoch wären viele bereit, eine Ausbildung zu absolvieren.
Scheidegger und der Berufsverband lassen trotz der Hindernisse nicht locker. Mit ihrer Mission haben sie bei Savoir Social vorgesprochen, dem schweizerischen Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich.
Gemeinsames Bekenntnis wäre nötig
Fränzi Zimmerli, Geschäftsführerin von Savoir Social, bestätigt die Sondierungsgespräche. Der Verband habe auch am richtigen Ort angeklopft, sagt sie. Grob gesagt gebe es drei Vorgehensmöglichkeiten, um zu einer Ausbildung und damit einem anerkannten Abschluss zu gelangen. Bei der ersten baut der Berufsverband der Schulassistenzen selbst eine Ausbildung auf, die von den zuständigen Behörden aber akzeptiert werden muss. Oder aber pädagogische Hochschulen bieten einen Ausbildungsgang an. Dort setzt Zimmerli jedoch ein Fragezeichen, ob diese dort am richtigen Ort angesiedelt wäre. Eine PH sei eine Hochschule, im Vordergrund stehe aber eine Qualifikation von Berufsleuten.
Der dritte Weg führt darum über die reguläre Berufsbildung. Dafür ist im Bereich Soziales, inklusive Bildung und Beratung, Savoir Social zuständig. Anzusiedeln wäre der Bildungsgang aus Sicht Zimmerlis im tertiären Bereich, da die meisten Schulassistenzen bereits eine Erstausbildung haben und mitten im Erwerbsleben stehen. Passend erscheint ihr eine Weiterbildung, die mit einem eidgenössisch anerkannten Fachausweis abgeschlossen würde. Diesen kann man üblicherweise nach zwei Jahren Berufserfahrung in 20 bis 25 Kurstagen und einer Abschlussprüfung erwerben. Kostenpunkt: ungefähr 8000 Franken.
Solche Ausbildungen sind Teil der nationalen Berufsbildung und werden darum vom Bund und zum Teil auch von den Arbeitgebenden subventioniert. «Bevor dieser Weg jedoch beschritten werden kann, braucht es einen Bedarfsnachweis», erläutert Zimmerli. Damit dieser gelingt, müssen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende laut Zimmerli über das Berufsprofil und die Kompetenzen verständigen. Um einen eidgenössischen Abschluss anzustreben, muss sich die Branche gemeinsam organisieren. Alternativ zum Fachausweis sieht Zimmerli noch den Weg eines kantonalen Pilotversuchs, dem sich andere Kantone später anschliessen könnten.
Aufgabe motiviert Schulassistenzen
Die Vorkämpferinnen des Schulassistenzverbands werden also weiterhin einen langen Atem haben müssen. Judith Scheidegger ist motiviert dazu. Die gelernte Pflegefachfrau hat in ihrer Tätigkeit als Schulassistenz in Glattfelden (ZH) eine erfüllende Arbeit gefunden, für die es sich einzustehen lohnt.
«Schulassistenzen sind keine Konkurrenz zu Lehrpersonen, sondern eine Ergänzung.»
Die Kurse von Adina Baiatu an der PH Zürich zeigen auch, dass Schulassistenzen sich weiterbilden wollen. Seit die PH 2015 damit startete, nehmen jeweils 60 bis 90 Personen pro Semester daran teil. Dies, obschon die Kurse bis jetzt zu keinem anerkannten Abschluss führen.
Zumindest etwas hat sich in letzter Zeit verbessert: Es ist heute klarer, wie Schulassistenzen eingesetzt werden sollen. Dafür sorgen diverse Leitfäden und Empfehlungen von Bildungsinstitutionen oder -direktionen sowie das Berufsbild, das der Verband der Schulassistenzen im Februar 2024 herausgegeben hat.
Judith Scheidegger betont in diesem Zusammenhang: «Wir sind keine Konkurrenz zu den Lehrpersonen, sondern eine Ergänzung.» Sinnvoll eingesetzt sorgten Schulassistenzen für Entlastung im Klassenzimmer.